KFZ: Allgemeine Verkehrsregeln
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In Italien muß man sich nicht nur an Höchstgeschwindigkeiten anpassen, es gelten auch noch weitere Allgemeine Verkehrsregeln, die man unbedingt beachten sollte.
Alkoholregeln
In Italien gilt die 0,5-Promille Grenze. Für Führerschein-Neulinge gilt in den ersten drei Jahren ein 0,0-Promille-Gebot. Ebenso besteht ein Alkoholverbot für Lkw- und Busfahrer.
Gurtpflicht
Die Anschnallpflicht besteht für alle Insassen. Der Fahrer hat die Pflicht, dies zu kontrollieren. Hunde müssen in Fahrzeugen grundsätzlich angegurtet werden.
Halten und Parken
Parkplätze auf den Straßen sind farblich markiert. Diese Markierungen unbedingt beachten:
schwarz-gelb: Absolutes Parkverbot
blau: Gebührenpflichtige Parkplätze
gelb: Reservierte Parkplätze (z.B. Taxi, Busse, Anlieger)
weiß: Kostenlose Parkplätze
grün: Parkverbot werktags zwischen 8:00 und 9:30 Uhr sowie zwischen 14:30 und 16:00 Uhr
rosa: Parkplätze für Schwangere und Mütter mit Kleinkindern
Parkplätze mit Ladesäulen: Ausschließlich nur für E-Autos während des Ladens
Kreisverkehr
Der Verkehr im Kreisverkehr hat nicht automatisch Vorfahrt. Es gilt die Regel „Rechts vor Links“, außer die Vorfahrt ist durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt.
Lichtpflicht
Auch tagsüber müssen alle Fahrzeuge außerorts das Licht einschalten. Bei ausreichenden Sichtverhältnissen ist tagsüber für PKW das Tagfahrlicht erlaubt. Für Motorräder und Mopeds gilt auch innerorts die Lichtpflicht.
Schulbusse
Wenn die Warnblinkanlage dieser Busse blinkt, dürfen diese nicht überholt werden! Dies gilt auch, wenn die Schulbusse an der Haltestelle nur stoppen.
Strafzettel
Bußgelder ab 70 Euro können auch in Deutschland vollstreckt werden! Schnelles Bezahlen der Bußgelder kann Geld sparen – hier kann man innerhalb von fünf Tagen bis zu 30% sparen. Rechtskräftige Bußgeldbescheide sind in Italien innerhalb von fünf Jahren vollstreckbar. Die Bußgelder aus Italien haben keinen Einfluss auf die Fahrerlaubnis und das Punktekonto in Flensburg.
Telefonieren
Auch in Italien ist das Telefonieren während der Fahrt nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Unbedingt beachten: Auch im Stau oder an der roten Ampel darf der Fahrer nur mit einer Freisprecheinrichtung telefonieren.
Verkehrsstrafen
Beachten Sie, dass in Italien Verkehrsstrafen zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höher sind. Bei einem alkoholisierten Unfall in der Nacht verdoppelt sich diese Strafe sogar.
Warnwesten
ALLE Pkws müssen ein Warndreieck und Warnwesten für jeden Insassen mitführen. Bei einem Unfall außerorts ist das Tragen der Warnweste vorgeschrieben
Winterreifenpflicht
In Italien wird das Thema Winterreifen in den einzelnen Provinzen geregelt. Informieren Sie deshalb unbedingt vor Ihrer Reise über die Bestimmungen in den jeweiligen Regionen und Provinzen. Faustregel: vom 15. Oktober bis 15. April sollte man mit Winterreifen fahren. In Südtirol darf man z.B. zwischen 15. November und 15. April generell nur mit Winterreifen fahren, egal wie die Straßenbedingungen und das Wetter sind. Zusätzlich sollte man auf Passstraßen noch Schneeketten mitführen.
Notrufnummern
112 | EU weite Notrufnummer | |
113 | Polizia di Stato | Verkehrspolizei |
115 | Vigili del fuoco | Feuerwehr |
116 | ACI | Pannendienst |
118 | Emergenza sanitaria | Notarzt |
Lust auf Italien: Juli/August 2024
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